Parfum aus Deutschland in die Schweiz bestellen: Was der Zoll wirklich

Zollkosten-Vergleich Schweiz: Bei CHF 80 Warenwert kostet eine Bestellung aus Deutschland rund CHF 18 mehr, aus der Schweiz CHF 0
Parfum aus Deutschland in die Schweiz bestellen: Was der Zoll wirklich kostet
22. Juli 2026
Zollkosten-Vergleich Schweiz: Bei CHF 80 Warenwert kostet eine Bestellung aus Deutschland rund CHF 18 mehr, aus der Schweiz CHF 0

Ein deutscher Shop zeigt €39, der Schweizer CHF 52. Sieht klar aus – ist es aber nicht. Der Preis auf der Produktseite ist bei einer Auslandsbestellung nie der Endpreis.

Hier steht, was wirklich dazukommt, mit welchen Freigrenzen Sie rechnen können und ab wann sich eine Bestellung im Ausland tatsächlich lohnt.

Die drei Posten, die dazukommen

1. Einfuhrsteuer (Schweizer Mehrwertsteuer)

Auf Waren aus dem Ausland fällt die Schweizer Mehrwertsteuer an – aktuell 8,1 % für die meisten Produkte, 2,6 % für Bücher, Lebensmittel und Medikamente.

Die Freigrenze: Die Steuer wird nicht erhoben, wenn der Betrag CHF 5 oder weniger ergibt. Das entspricht einem Warenwert von rund:

  • CHF 62 bei 8,1 % (Kosmetik, Parfum, Kleidung, Elektronik)
  • CHF 193 bei 2,6 % (Bücher, Lebensmittel)

Wichtig: Massgeblich ist der Warenwert inklusive Versandkosten – nicht nur der Produktpreis. Eine Bestellung von CHF 55 plus CHF 10 Versand liegt bereits über der Grenze.

2. Verzollungsgebühr des Zustellers

Das ist der Posten, der die meisten überrascht. Die Schweizerische Post oder der Kurierdienst erledigt die Zollanmeldung und verlangt dafür eine eigene Gebühr – unabhängig von der Steuer. Je nach Anbieter und Sendungswert liegt sie typischerweise ab rund CHF 11.50, bei privaten Kurierdiensten häufig deutlich darüber.

Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn die Steuer selbst gering ist. Bei einer Sendung knapp über der Freigrenze zahlen Sie also unter Umständen CHF 5 Steuer und CHF 12 Gebühr.

3. Zollabgaben

Zusätzlich zur Steuer können bei bestimmten Warengruppen echte Zollabgaben anfallen, berechnet nach Gewicht. Bei Kosmetik und Parfum sind diese in der Regel gering, bei Textilien und Lebensmitteln können sie ins Gewicht fallen.

Zwei Beispiele zum Nachrechnen

Beispiel A: Kleine Bestellung

Ein Parfum, €45 ca. CHF 42
Versand CHF 12
Warenwert gesamt CHF 54
Einfuhrsteuer 8,1 % = CHF 4.37 entfällt (unter CHF 5)
Verzollungsgebühr entfällt
Endpreis CHF 54

Hier geht die Rechnung auf.

Beispiel B: Geschenkset

Zwei Parfums und zwei Deos ca. CHF 98
Versand CHF 12
Warenwert gesamt CHF 110
Einfuhrsteuer 8,1 % CHF 8.91
Verzollungsgebühr ab CHF 11.50
Endpreis ab CHF 130

Aus CHF 110 werden CHF 130 – und die Rechnung kommt erst nach der Zustellung.

Die Faustregel

Unter CHF 62 Gesamtwert: Bestellen im Ausland lohnt sich meistens.

Darüber: Rechnen Sie 15–20 % Aufschlag auf den angezeigten Preis. Wenn der Schweizer Anbieter innerhalb dieser Spanne liegt, ist er in der Summe die bessere Wahl – schneller, ohne Rechnung an der Haustür und mit einer Rücksendeadresse im Inland.

Drei Dinge, die oft übersehen werden

  • Retouren aus der Schweiz sind teuer. Ein Rücksendepaket nach Deutschland kostet Sie das internationale Porto – und die bereits gezahlte Einfuhrsteuer bekommen Sie nur mit Aufwand zurück.
  • Lieferzeit. Mit Zollabwicklung sind 5–14 Werktage normal. Für ein Geschenk mit Datum ein Risiko.
  • Gratisversand-Schwellen gelten oft nicht für die Schweiz. Manche Shops liefern erst ab €199 kostenlos in die Schweiz – innerhalb Deutschlands schon ab €35.

Wie wir es handhaben

Spavite ist ein Schweizer Shop mit Lager in Schaffhausen. Wir importieren und verzollen, bevor Sie bestellen. Bei Ihnen kommt ein Inlandpaket an:

  • Kein Zoll, keine Einfuhrsteuer, keine Verzollungsgebühr
  • 2–3 Werktage mit der Schweizer Post
  • Gratis Versand ab CHF 99
  • 14 Tage Rückgabe an eine Schweizer Adresse
  • Bezahlen mit TWINT

Zu unseren Ritual-Sets – handverlesen und in Schaffhausen von Hand gepackt.

Hinweis: Zollsätze, Freigrenzen und Zustellgebühren können sich ändern. Die genannten Werte entsprechen dem Stand Juli 2026. Verbindliche Auskünfte erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

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